Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen von MyGarden of electronic lifestyle KG, im Folgenden MyGarden genannt.
1. Geltung der Bedingungen, Warenauswahl
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Anders lautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von MyGarden selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit bei MyGarden beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von MyGarden zurückgeht.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote von MyGarden sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen Produkten, die MyGarden üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei MyGarden gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von MyGarden oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich und stellen nur gegenüber Verbrauchern Beschaffenheitsangaben dar. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich MyGarden ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3. Gefahrübergang, Lieferzeiten, Verzugsschaden, Teillieferungen
Die Übernahme der verkauften Ware erfolgt in den Geschäftsräumen von MyGarden. Die Auslieferung der Ware kann auf Wunsch des Kunden und auf dessen Gefahr und Kosten an einen anderen Ort erfolgen.
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält MyGarden Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer MyGarden schriftlich eine angemessene Nachfrist zusetzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei MyGarden beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat MyGarden nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von MyGarden eintreten oder MyGarden unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist MyGarden berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hat MyGarden die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Käufer im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Im übrigen haftet MyGarden bei Verzug nur gemäß Ziffer 18 dieser AGB.
MyGarden ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist MyGarden berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist MyGarden nach Setzung und fruchtlosem Ablaufeiner angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist MyGarden berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
5. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
6. Zahlungsverzug
Ist der Käufer im Verzug, so ist MyGarden berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder 5 % bei Verbrauchern und im übrigen 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. MyGarden ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 30,00 EUR für die Bearbeitung nicht eingelöster – “geplatzter” – Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von MyGarden ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die MyGarden aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden MyGarden die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von MyGarden. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für MyGarden als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von MyGarden durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an MyGarden übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von MyGarden unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der MyGarden (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber MyGarden nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an MyGarden ab. MyGarden ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von MyGarden im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber MyGarden nicht nachkommt. Auf Aufforderung von MyGarden hat der Käufer die Abtretung offen zulegen und MyGarden die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von MyGarden in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Bei Zugriffen Dritter –insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von MyGarden hinzuweisen und MyGarden unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist MyGarden berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Soweit MyGarden nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
8. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für MyGarden bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Fristsetzung durch MyGarden erfolglos geblieben ist.
9. Rechte des Käufers bei Mängeln
Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 18 dieser AGB. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln ein Jahr. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, ab dem Tag des Erhalts der Ware. Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über MyGarden erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber MyGarden begründet werden. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und MyGarden von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch MyGarden bereitzuhalten. Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Mangelbeseitigung durch MyGarden verlangt. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit MyGarden die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat – sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann MyGarden eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Eine Bearbeitungspauschale entfällt, sofern seit dem Verkauf und der Übergabe der Ware durch MyGarden noch nicht sechs Monate vergangen sind. Bei der Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert MyGarden nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs “in anderer Weise” (§ 212 BGB). MyGarden haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhaltes seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht MyGarden vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von MyGarden nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.
10. Reparaturaufträge, Datensicherung, Datenrettung
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift. Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). MyGarden weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde MyGarden mit einer Datenrettung, erbringt MyGarden diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. MyGarden weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.
11. Vergebliche Fehlersuche
Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
12. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind für MyGarden bis zum Ablauf von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des Gerätes. MyGarden übernimmt für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages keine Gewähr. Bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Höhe der Kosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
13. Berechnung des Auftrages
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung gemäß Ziffer 18 bleibt unberührt.
14. Pfandrecht
MyGarden hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von MyGarden mit dem Kunden.
15. Rechte des Kunden bei Mängeln von Reparaturarbeiten
Die Rechte des Kunden beziehen sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten können die Rechte nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
16. Verwahrung, Lagerkosten, Verwertung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann MyGarden vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. MyGarden ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
17. Nutzungsbedingungen Kundenkarte
17.1 Teilnahme
Der Kunde hat die Möglichkeit, sich als Nutzer der MyGarden ,Lieblingskunde‘ Kundenkarte, im Folgenden Kundenkarte genannt, registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind geschäftsfähige, natürliche Personen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Ergänzung und Unterzeichnung des Antragsformulars. Für die Registrierung als Nutzer der Kundenkarte ist die Zustimmung und Freigabe durch die Geschäftsführung erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Kundenkarten-Programm.
17.2 Laufzeit u. Beendigung
Das Vertragsverhältnis zwischen MyGarden und dem Kunden läuft auf unbestimmte Zeit. Die Laufzeit der Kundenkarte beträgt drei Monate ab dem Tag der Unterschrift. Die Laufzeit kann jederzeit kostenpflichtig verlängert werden. Weitere Vorteile der Kundenkarte nach Ablauf der Laufzeit sind kostenlos und auf unbestimmte Zeit nutzbar.
Sowohl der Kunde als auch die MyGarden Geschäftsführung haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird zum Ende des jeweiligen Gültigkeitszeitraums von einem Monat wirksam. Eine Rückerstattung oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Laufzeitgebühr durch vorzeitige Kündigung oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen erfolgt nicht. Die MyGarden Geschäftsführung behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
17.3 Karte u. Zweckbestimmung
Innerhalb der Laufzeit erhalten die Kartennutzer folgende Leistungen:
- Einmalige Gratisteilnahme an einer Mac-Basispräsentation
- Gratis Unterstützung bis zu 60 Minuten je Woche nach Terminvereinbarung ohne Anspruch auf Erfolgsgarantie. Die Unterstützung schließt Schulungen, Garantie- und Reparaturfälle aus und erfolgt im MyGarden-Shop.
- Ermäßigungen bei iStart-Schulungen:
5 Euro bei iStart 30, 10 Euro bei iStart 60 und 20 Euro bei iStart 120 - Ermäßigungen bei Gruppenschulungen in Abhängigkeit der Gruppenschulung
- Gratis Express-Service:
Bei technischen Problemen (Garantie- und Reparaturfälle) eines Macs des Kartennutzers (Rechnungs- bzw. Quittungsbeleg als Nachweis) entfällt die Gebühr von 25 Euro für die Aktivierung des Express-Service.
Weitere Vorteile der Kundenkarte innerhalb der Laufzeit und nach Laufzeitende:
- Ermäßigungen bei Sonderaktionen
- Prämie für den Kartennutzer (Bestandskunde) bei einer Neukundenwerbung ab einem Einkauf von 500 Euro durch den Neukunden. Neukunde ist eine nicht in der Kundenkartei registrierte Person bzw. Firma. Die zum Kaufdatum geltende Prämie wird erst nach dem Einkauf des Neukunden ausgehändigt. Bei einer Rückgabe der durch den Neukunden erworbenen Artikel dieses Einkaufs erlischt die gewährte Prämie des Kartennutzers.
- Teilnahme an Gewinnspielen
Die MyGarden Geschäftsführung behält sich das Recht von Änderungen der obigen Leistungen bzw. Vorteile vor. Zum Zeitpunkt der Änderung sind innerhalb der Laufzeit befindliche Kundenkarten nicht betroffen. Die Kundenkarte ist Eigentum von MyGarden. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar und darf ausschließlich vom registrierten Kartennutzer benutzt werden, nicht aber zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Zum Zwecke der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs der Karte, hat sich der Nutzer bei Vorlage der Kundenkarte auf Verlangen auszuweisen. Sämtliche Leistungen der Kundenkarte werden nur gegen Vorlage der Kundenkarte im MyGarden-Shop gewährt.
17.4 Kartenmissbrauch
Ein Kartenmissbrauch liegt vor, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder es unterlässt, Angaben, die unrichtig geworden sind, zu berichtigen, und wenn der Kunde versucht, daraus Vorteile zu ziehen. Im Falle eines Kartenmissbrauchs ist MyGarden berechtigt die Kundenkarte einzuziehen und zu sperren. Die Leistungen und Vorteile der Kundenkarte werden damit unwirksam.
17.5 Schlussbestimmung u. Datenschutz
Unterlässt der Kunde bei Verlust, Diebstahl oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung der Kundenkarte die unverzügliche Information der MyGarden Geschäftsführung, ist er für einen ihm daraus entstehenden Schaden selbst verantwortlich. Bei einem Austausch der Kundenkarte wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro fällig. Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen für die Kundenkarte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Kundenkartennutzer wird über diese Änderungen durch Aushang im MyGarden-Shop informiert. Die Information kann auch per E-Mail erfolgen. Die Änderung der AGBs gilt als genehmigt, wenn nach Ablauf eines Monats seit Veröffentlichung der Veränderung bzw. der Versendung der Veränderungsinformationen per E-Mail die Karte vom Kundenkartennutzer genutzt wird, es sei denn, er hat der Änderung der Bedingungen zuvor schriftlich widersprochen bzw. seine Teilnahme beendet.
Die Teilnahme am Kundenkarten-Programm verlangt die Angabe des Namens, der vollständigen Anschrift und weiteren Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer und
E-Mailadresse. Der Kundenkartennutzer kann darüber hinaus freiwillige Angaben zu seiner Person machen. Alle Daten werden von MyGarden erhoben, gespeichert und verarbeitet. Auf Anfrage teilt Ihnen MyGarden mit, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
18 Haftung
MyGarden haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet MyGarden auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im übrigen haftet MyGarden bei leichter Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn MyGarden die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MyGarden beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem Fall haftet MyGarden jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von MyGarden.
19 Fernabsatzgeschäft
Unterliegt der Vertrag mit dem Kunden den Bestimmungen der §§ 312 b – 312 f BGB, kann der abgeschlossene Vertrag gem. der gesetzlichen Regelung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Der Widerruf wird auch durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, erfüllt. Bei einem Warenwert bis 40,00 EUR trägt der Kunde die Kosten der Rückgabe. Dies gilt auch, wenn bei einem höheren Warenwert der Kunde den Kaufpreis oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Erbringt MyGarden Dienstleistungen mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist oder veranlasst der Kunde vor Ende der Widerrufsfrist solche Dienstleistungen, erlischt das Widerrufsrecht. Bei Lieferung von Waren, die MyGarden nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten hat, besteht kein Widerrufsrecht. Beanstandungen des Kunden sind unter folgender Geschäftsadresse zuzustellen: MyGarden of electronic lifestyle KG, Schloßberg 19, 75175 Pforzheim.
Ausdrücklich verweisen wir auf die unter Ziffer 10 bis 16 unserer AGB geregelten Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
20 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird.
Gerichtsstand ist in diesem Fall Mannheim. Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.
MyGarden of electronic lifestyle KG
Geschäftsführer: Valentin Baumgärtner
Schloßberg 19
75175 Pforzheim
Tel.: 07231 4434108
Fax: 07231 4434106
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www.mygarden.info
Amtsgericht Mannheim HRA 702113
Ust-IdNr.:DE255222205
Stand: Februar 2010







